Businesscase & Prüfung
Übungsbeispiel · kein Kundenbericht
Umgang mit Anfragen, Bestellungen und Reklamationen im Businesscase.
So wird die Leistung geprüft.
Kommunikation
Geschäftsablauf
Problemlösung
Bestanden ab 70 von 100 Punkten. Nachvollziehbare Firmenidentität, ein funktionierender Kontakt und englische Verständigung sind zusätzlich zwingend.
Reale Antwortzeiten werden separat anhand von Kontaktversuchen oder nachvollziehbaren Belegen geprüft. Eine kurze Simulation belegt keine Reaktionszeit von 24 Stunden.
Sie erhalten eine dokumentierte Rückmeldung. Umfang, Prüfungstermin, Gültigkeit und Bedingungen einer Nachprüfung richten sich nach dem gewählten Angebot. Im Pilot ist eine kostenlose Nachprüfung innerhalb von 30 Tagen enthalten.
Zertifikat: fünf Jahre, jährliche Zahlung
Nach jeder bestandenen Erst-, Wiederholungs- oder Refresh-Prüfung gilt das neu ausgestellte Zertifikat fünf Jahre. Das erste Nutzungsjahr ist bei All-in-one und Pilot enthalten. Danach sind für die Nutzung von Zertifikat und Siegel jährlich CHF 500 fällig, ohne jährliche Prüfung und ohne automatische Abbuchung. Bestehende Zertifikate behalten bis zur nächsten bestandenen Prüfung ihre bisherige Laufzeit.
Mindestens zwei geschulte Mitarbeitende
Mindestens zwei Kursteilnehmende müssen weiterhin im Unternehmen beschäftigt sein. Sinkt die Zahl unter zwei, ist ein normaler Ersatzkurs nötig und Zertifikat sowie Siegel dürfen nicht mehr verwendet werden. Ausnahme: Der Ersatzkurs wurde vor dem Austritt des zweitletzten geschulten Mitarbeitenden verbindlich gebucht. Dann ist die Nutzung bis einschliesslich des gebuchten Prüfungstermins überbrückt, sofern Laufzeit und Jahreszahlung weiterhin gültig sind. Personalwechsel bitte vorab an info@swisslinc.ch melden.
Refresh nur mit Teilnehmenden des ursprünglichen Kurses
Alle fünf Jahre ist der Refresh für CHF 400 vorgesehen: 45 Minuten Kurs und 45 Minuten Prüfung. Mindestens zwei weiterhin beschäftigte Personen, die den ursprünglichen Kurs absolviert haben, müssen am Refresh teilnehmen. Ist das nicht möglich, ist der normale Kurs erforderlich. Frühestens ein Jahr vor Ablauf absolvieren und vor Ablauf anmelden. Eine Anmeldung allein verlängert die Laufzeit nicht; erst das Bestehen löst neue fünf Jahre aus.
Das eigene SwissLinc-Prüfverfahren ist keine behördliche Anerkennung, Produktzulassung oder Garantie für künftige Lieferqualität und Aufträge.
